Fördergelder sind begrenzt
Weiterbildung ohne Kosten durch das QCG
Das QCG (Qualifizierungschancengesetz) ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiter umfassend für den digitalen Wandel und neue Anforderungen zu qualifizieren. Der große Vorteil: Der Staat übernimmt dabei bis zu 100% der Kosten für Weiterbildungen und bis zahlt bis zu 75% Lohnzuschüsse, sodass Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und gleichzeitig die Arbeitsplätze ihrer Belegschaft für die Zukunft stärken können.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung ist, dass der Mitarbeitende sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und die Weiterbildung zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation dient.
Wie hoch ist der Aufwand für die Antragstellung?
Der Aufwand ist in der Regel gering. Die Antragstellung erfolgt über die Agentur für Arbeit. Das Institut für Zukunftsbildung unterstützt hierbei gerne und klärt offene Fragen.
Wie lange dauert es, bis die Förderung genehmigt wird?
Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber meistens zwischen 6 bis 8 Wochen.
Können auch Mitarbeitende ohne technische Vorkenntnisse von der Förderung profitieren?
Ja, absolut! Das QCG ist bewusst breit angelegt, um auch Mitarbeitende ohne spezifische Kenntnisse zu fördern. Gerade für diese Zielgruppe bietet das Gesetz große Chancen.
Was sind die nächsten Schritte?
Vereinbaren Sie unverbindlich ein Kennenlernen und wir prüfen gemeinsam, ob und für wen die Weiterbildung zum KI-Leader geeignet ist.
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Ergebnis Lohnkostenzuschuss:
Förderung der Weiterbildung:
Gesamtförderung über vier Monate:
Über das IZB
Das Institut für Zukunftsbildung ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger mit klarem Fokus auf Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Wir verbinden arbeitsmarktorientierte Inhalte mit direkter Umsetzbarkeit – vollständig online, praxisnah und 100 % förderfähig nach AZAV.
Erfahrene Dozenten aus Wirtschaft und Wissenschaft begleiten mit dem Ziel, Wissen gezielt in die Praxis zu übertragen. Qualitätsgesichert und pädagogisch fundiert.

